Rechtsprechung
   VG Hamburg, 26.05.2021 - 14 K 1576/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,20063
VG Hamburg, 26.05.2021 - 14 K 1576/20 (https://dejure.org/2021,20063)
VG Hamburg, Entscheidung vom 26.05.2021 - 14 K 1576/20 (https://dejure.org/2021,20063)
VG Hamburg, Entscheidung vom 26. Mai 2021 - 14 K 1576/20 (https://dejure.org/2021,20063)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,20063) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • staufer.de (Kurzinformation)

    HmbKatSG: Hamburger Katastrophenschutz

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Düsseldorf, 07.12.2018 - 26 K 13361/16
    Auszug aus VG Hamburg, 26.05.2021 - 14 K 1576/20
    Vielmehr impliziert diese Verknüpfung, dass die Beklagte vor der Zustimmung prüfen kann, ob die Pflichten nach §§ 5 und 6 HmbKatSG auch potentiell erfüllt werden können (vgl. hierzu auch VG Düsseldorf, Urt. v. 7.12.2018, 26 K 13361/16, juris Rn. 39, allerdings im Hinblick auf eine landesrechtliche Norm, die explizit eine Prüfung der Eignung und des Bedarfs zur Mitwirkung beim Katastrophenschutz vorsah).

    Die Tätigkeit muss objektiv und wesensmäßig geeignet und ihre Ausübung muss darauf gerichtet sein, eine Lebensgrundlage zu schaffen oder zu erhalten (VG Düsseldorf, Urt. v. 7.12.2018, 26 K 13361/16, juris Rn. 53; Scholz, in: Maunz/Dürig, GG Kommentar, Werkstand 93. EL 2020, Art. 12, Rn. 32).

    Sowohl über die Eignung der einzelnen Einheiten und Einrichtungen als auch über deren Integrationsmöglichkeit in das als staatliche Aufgabe wahrgenommene System des Katastrophenschutzes hatte die Beklagte deshalb bereits bei Erlass des HmbKatSG hinreichende Kenntnis, sodass diesbezüglich nicht von einer voraussetzungslosen Zustimmungserteilung gesprochen werden kann (vgl. auch VG Düsseldorf, Urt. v. 7.12.2018, 26 K 13361/16, juris Rn. 62 sowie BVerwG, Urt. v. 3.11.1994, 3 C 17/92, juris Rn. 35).

  • VG Hamburg, 26.05.2021 - 14 K 3698/20

    Erfolglose Klage einer gemeinnützigen GmbH, die Dienstleistungen im Bereich des

    Auszug aus VG Hamburg, 26.05.2021 - 14 K 1576/20
    Ob die in § 14 Abs. 1 Satz 2 HmbRDG enthaltene Beschränkungsmöglichkeit im Lichte des Art. 12 Abs. 1 GG grundsätzlich zulässig ist und im Einzelfall rechtmäßig angewendet worden ist, ist im Rahmen des auf die Berücksichtigung der Klägerin in der Notfallrettung abzielenden Verfahrens zu klären (vgl. dazu VG Hamburg, Urt. v. 26.5.2021, 14 K 3698/20).

    Angesichts der oben unter 1. b) gemachten Ausführungen ist hierfür nichts ersichtlich; insbesondere ergibt sich dies nicht aus der in § 14 Abs. 1 HmbRDG getroffenen Regelung bzw. der Entscheidung der für die Notfallrettung zuständigen Behörde, von der vorgesehenen Beschränkung auf gemeinnützige und zugleich am Katastrophenschutz mitwirkende Organisationen (vgl. dazu VG Hamburg, Urt. v. 26.5.2021, 14 K 3698/20).

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus VG Hamburg, 26.05.2021 - 14 K 1576/20
    Ein Beruf im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG ist jede auf Erwerb gerichtete Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung einer Lebensgrundlage dient (BVerfG, Beschl. v. 7.3.2017, 1 BvR 1314/12 u.a., juris Rn. 120 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.11.2009 - 3 C 7.09

    Subvention; Zuwendung; Bewilligung; Bewilligungsbescheid; Nebenbestimmung;

    Auszug aus VG Hamburg, 26.05.2021 - 14 K 1576/20
    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Bereich des Subventionsrechts entschieden, dass dort eine Subventionsgewährung unter dem Vorbehalt einer späteren endgültigen Regelung erfolgen kann, wenn und soweit eine bestehende Ungewissheit im Hinblick auf den Sachverhalt oder auf die Rechtslage hierfür einen sachlichen Grund gibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.11.2009, 3 C 7/09, juris Rn. 15; Urt. v. 14.4.1983, 3 C 8/82, juris Rn. 23 ff.; vgl. auch OVG Münster, NVwZ 1991, 588, 589 sowie Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Auflage 2018, Rn. 243 ff.).
  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07

    Verfassungsbeschwerden gegen die Eingliederung privater Unternehmen in den

    Auszug aus VG Hamburg, 26.05.2021 - 14 K 1576/20
    Der abstrakte Umstand, dass die Ausübung einer von der Berufsfreiheit geschützten Tätigkeit wie der Notfallrettung (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 8.6.2010, 1 BvR 2011/07 und 1 BvR 2959/07, juris Rn. 86) von der Zulassung in einem anderen Tätigkeitsbereich abhängig gemacht wird, führt nicht dazu, dass letztere allein deshalb auch dem Schutz dieses Grundrechts zu unterstellen ist.
  • BVerwG, 18.08.2005 - 4 C 13.04

    Flächennutzungsplan, Grundzüge; Nutzungsbeschränkung; Grenzwerte;

    Auszug aus VG Hamburg, 26.05.2021 - 14 K 1576/20
    Eine Klageänderung ist in der Regel sachdienlich, wenn sie der endgültigen Beilegung des sachlichen Streits zwischen den Beteiligten im laufenden Verfahren dient und der Streitstoff im Wesentlichen derselbe bleibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.8.2005, 4 C 13/04, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 14.04.1983 - 3 C 8.82

    Voraussetzungen für die Gewährung von Beihilfen für die Verwendung von Magermilch

    Auszug aus VG Hamburg, 26.05.2021 - 14 K 1576/20
    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Bereich des Subventionsrechts entschieden, dass dort eine Subventionsgewährung unter dem Vorbehalt einer späteren endgültigen Regelung erfolgen kann, wenn und soweit eine bestehende Ungewissheit im Hinblick auf den Sachverhalt oder auf die Rechtslage hierfür einen sachlichen Grund gibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.11.2009, 3 C 7/09, juris Rn. 15; Urt. v. 14.4.1983, 3 C 8/82, juris Rn. 23 ff.; vgl. auch OVG Münster, NVwZ 1991, 588, 589 sowie Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Auflage 2018, Rn. 243 ff.).
  • BVerwG, 22.03.2010 - 7 VR 1.10

    Klagerecht eines Umweltverbandes; Antrag, aufschiebende Wirkung gegen

    Auszug aus VG Hamburg, 26.05.2021 - 14 K 1576/20
    Sie muss also überwiegend wahrscheinlich sein (bzgl. § 8a BImschG vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.3.2010, 7 VR 1/10, juris Rn. 16), sodass auch vor der Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis nach diesen Vorschriften eine materielle Prüfung durchzuführen ist.
  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92

    Rettungswesen: Regelung im Land Berlin

    Auszug aus VG Hamburg, 26.05.2021 - 14 K 1576/20
    Sowohl über die Eignung der einzelnen Einheiten und Einrichtungen als auch über deren Integrationsmöglichkeit in das als staatliche Aufgabe wahrgenommene System des Katastrophenschutzes hatte die Beklagte deshalb bereits bei Erlass des HmbKatSG hinreichende Kenntnis, sodass diesbezüglich nicht von einer voraussetzungslosen Zustimmungserteilung gesprochen werden kann (vgl. auch VG Düsseldorf, Urt. v. 7.12.2018, 26 K 13361/16, juris Rn. 62 sowie BVerwG, Urt. v. 3.11.1994, 3 C 17/92, juris Rn. 35).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.1990 - 15 A 708/88

    Vorläufiger Verwaltungsakt

    Auszug aus VG Hamburg, 26.05.2021 - 14 K 1576/20
    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Bereich des Subventionsrechts entschieden, dass dort eine Subventionsgewährung unter dem Vorbehalt einer späteren endgültigen Regelung erfolgen kann, wenn und soweit eine bestehende Ungewissheit im Hinblick auf den Sachverhalt oder auf die Rechtslage hierfür einen sachlichen Grund gibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.11.2009, 3 C 7/09, juris Rn. 15; Urt. v. 14.4.1983, 3 C 8/82, juris Rn. 23 ff.; vgl. auch OVG Münster, NVwZ 1991, 588, 589 sowie Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Auflage 2018, Rn. 243 ff.).
  • VG Hamburg, 26.05.2021 - 14 K 3698/20

    Erfolglose Klage einer gemeinnützigen GmbH, die Dienstleistungen im Bereich des

    Hiergegen erhob die Klägerin Klage beim Verwaltungsgericht Hamburg (Az. 14 K 1576/20).

    20/6858, abrufbar unter https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/39694/unser-katastrophenschutz-%E2%80%93-wie-ist-er-aufgestellt-.pdf; vgl. zur (vorläufigen) Mitwirkung im Katastrophenschutz auch VG Hamburg, Urt. v. 26.5.2021, 14 K 1576/20].

    Vielmehr hängt die Zustimmung von materiellen Voraussetzungen des HmbKatSG ab, deren Vorliegen bei der Klägerin nicht von vornherein bejaht werden konnte (vgl. dazu VG Hamburg, Urt. v. 26.5.2021, 14 K 1576/20).

  • OVG Hamburg, 20.09.2022 - 3 Bf 198/21

    Auswahlverfahren zur Vergabe von Leistungen der Notfallrettung

    Die hiergegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht Hamburg mit Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung vom 26. Mai 2021 ab (Az. 14 K 1576/20).
  • OVG Hamburg, 26.09.2023 - 3 Bs 86/23

    Anspruch auf Berücksichtigung in einem Auswahlverfahren, das die

    Die Klagen der Antragstellerin wegen der vorläufigen Zustimmung zur Mitwirkung im Katastrophenschutz und ihrer Berücksichtigung in dem Auswahlverfahren wies das Verwaltungsgericht jeweils mit Urteil vom 26. Mai 2021 (14 K 1576/20, juris und 14 K 3698/20, EuZW 2021, 1087, juris) ab.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht